Hygieneplan für Rettungsdienstunternehmen


Nach den Arbeitsschutzvorschriften (Biostoffverordnung, TRBA 250)  müssen Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte zum Schutz der Beschäftigten erstellt werden und aus diesen Maßnahmen in einem Hygieneplan abgeleitet werden.  Ein Hygieneplan nach IfSG ist für den Rettungsdienst nicht gesetzlich vorgegeben, wird aber zur Gesamtheit der Hygiene empfohlen. Somit greifen in erster Linie für den Bereich des Rettungsdienstes die Vorgaben der bundesweit gültigen Arbeitsschutzvorschriften und somit auch die Anforderung an die Erstellung!

Des Weiteren kommt, dass Leistungserbringer nach §135 a SGB V dazu verpflichtet sind ein Qualitätsmanagement nach dem Stand der allgemeinen Stand der Medizin zu betreiben. Dies schließt auch den Stand der Hygiene (als Fachbereich der Medizin) mit ein! Auch dieses Gesetz ist bundesweit gültig. Diverse länderspezifische Regelungen für den Rettungsdienst  wie z. B. das BayRDG fordern ebenfalls ein Qualitätsmanagement, so dass diese Forderung noch durch eine länderspezifische Rechtsvorschrift verdeutlicht wird.

 


Wer darf diese Hygienekonzepte erstellen?

Aufgrund der rechtlichen Regelungen  verfügen Hygienebeauftragte im Rettungsdienst wie auch Desinfektoren nicht über die notwendige Fachkunde bzw. Arbeitsschutzqualifikation um Hygienekonzepte (Hygienepläne) erstellen zu können, da der geforderte Stand der Technik und Hygiene auf Grund der kurzen Ausbildungszeit nicht umfassend vermittelt werden kann (siehe im Gegensatz dazu Ausbildungszeiten von Arbeitsschutz- und Hygienefachpersonal). Die TRBA 200 als einzuhaltende technische Regel der Biostoffverordnung fordert seit dem 01.07.2014 fachkundiges Personal um die notwendige Gefährdungsbeurteilung - die u. a. Grundlage von Hygieneplänen und Hygienekonzepten ist - durchführen zu können. Hier müssen neben hygienischen Fachkenntnissen zusätzlich noch Fachkenntnisse im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung speziell für den Bereich der Infektionshygiene nachgewiesen werden. Im Bereich der Gefahrenstoffe (z.B. Desinfektionsmittel) muss die Fachkunde nach TRGS 400 Pkt. 4.1 nachgewiesen sein, um den Einsatz dieser Stoffe planen und bewerten zu können. Siehe dazu auch FAQ Hygienepläne


HTW Hygienepläne Rettungsdienst

Unsere Hygienepläne werden durch Hygienefachpersonal mit der entsprechenden Fachkunde erstellt. Dazu kommt, dass unser hier eingesetztes Personal zusätzlich aus dem Bereich des Rettungsdienstes und KatS kommt. Dadurch können wir einen hohen Qualitätsstandard für Ihren Hygieneplan erreichen. Die Pläne sind so aufgebaut, dass Sie Rettungswachen-bezogen angepasst werden können. Somit erhalten Sie einen Hygieneplan und können diesen mit einfachen Klicks an die die verschiedenen Wachen Ihres Unternehmens anpassen. Dabei bleibt die fachkundige Erstellung allerdings erhalten, da Sie nur Bereich aktivieren können die auch dem Stand der Hygiene und Technik entsprechen.

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