FG1 - Infektionsschutz und Hygiene
Tätigkeit Im Rahmen des Infektionsschutzes und im Hygienemanagement beraten und betreuen wir Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, sowie Behörden im Bezug auf Infektionshygiene und Arbeitshygiene im Umgang mit Biostoffen. Kompetentes und vor allem fundiert ausgebildetes Fachpersonal steht uns dafür zur Verfügung.
Erfahrung Eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Hygieneaudits, Infektions- und infektiologischen Arbeitsschutz sowie der Einsatz von zertifizierten Sachverständigen im Hygienemanagement unterscheidet uns von den anderen Mitanbietern in diesem Fachbereich.
Umsetzung Bei uns steht die praxisgerechte und rechtssichere Umsetzung der Hygiene- und Arbeitsschutzvorgaben unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen und einrichtungsbezogenen Aspekten im Vordergrund - und keine Implementierung von Produkten und Marken!
Spezialisierung Rettungsdienst und Feuerwehren, Gemeinschaftsunterkünfte wie z. B. Schulen und vorschulische Kindertageseinrichtungen
Beschreibung Aufgrund der gegebenen Fachkunde nach den geltenden Rechtsvorschriften berät und betreut die Firma HTW Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens im Bereich der Infektionshygiene nach MedHygV und der Arbeitshygiene nach BioStoffV.
Betreuungsvertrag: Die Hygienebetreuung erstreckt sich über Begehungen, Überarbeitung von Dokumenten, sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen und Unterweisungen und internen Schulungen des Personals.
Fachberatung Die Fachberatung wird auch bei Bedarf auf Honorarbasis durchgeführt. Die Fachberatung kann z. B. nach behördlichen Begehungen zur Umsetzung der angeordneten Maßnahmen, oder sogar bei behördlich angeordneten Desinfektionen nach §17 IfSG notwendig werden.
Qualitätssicherung / Eigenkontrolle Zur Eigenkontrolle der Einrichtung werden wir häufig hinzugezogen um in den Bereichen Hygienemanagement, Arbeitsschutzmanagement, Hygienetechnik, Hygienepläne, Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen zu überprüfen.
Wir beurteilen das Hygienemanagement von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens (keine Kliniken und amb. OP), und erstellen für Behörden, Firmen, etc. diesbezüglich Hygienegutachten (z. B. Bauplanungen, bei Rechtsstreitigkeiten oder auch im Rahmen der Qualitätssicherung). Wir beurteilen die Personalqualifikation, räumliche Anforderungen aus den Rechtsbereichen des Infektionsschutzes, Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallverhütung, die Hygiene- und Arbeitsschutzdokumentation, sowie die Hygienekonzepte.
In den HTW Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr) steht Ihnen in der Regel unser Serviceteam telefonisch zur Verfügung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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