AGB

1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen der Firma Hygienetechnik Wiedenmann Inhaberin Bettina Wiedenmann, Frühlingstr. 19, 86441 Zusmarshausen (im weiteren HTW genannt) an. 

2. Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung der Firma HTW freibleibend.

3. Die Firma HTW kann den Versandweg festlegen. Die Übernahme der Sendung vom Frachtführer gilt als Bestätigung für den einwandfreien Empfang, sofern nicht Beschädigung, Unvollständigkeit etc. ausdrücklich quittiert werden. 

4. Lieferzeiten und Lieferbedingungen:
Die Lieferzeit ist in der Regel 1 - 2 Wochen nach Bestellungseingang. Bei Engpässen des bestellten Produktes kann es zu längeren Lieferzeiten kommen. Der Mindestbestellwert liegt bei Netto 50,- €. Bei Bestellungen ab Netto 150 € fallen keine Lieferkosten an. Bei Aufträgen unter 150 € Netto-Bestellwert werden folgende Liefer- und Aufwandspauschalen erhoben. 

Bereich 1:     1 km bis 35 km Entfernung:    10,- €
Bereich 2:   36 km bis 50 km Entfernung:    15,- €
Bereich 3:    >50 km nach Rücksprache

Expresslieferung:
Bei dringenden Bestellungen die innerhalb von 36h im Bereich 1 und 2 geliefert werden sollen, wird zusätzlich zu den o.g. Lieferbedingungen eine Expressgebühr von 20,- € erhoben. Voraussetzung für eine Expresslieferung sind, dass das bestellte Material in der Firma HTW verfügbar ist, und dass die Anlieferung von 07.00 bis 17.00 Uhr erfolgen kann. Absprachen zum Lieferzeitpunkt sind prinzipiell möglich.

5. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Sonderangeboten kann nach Absprache Vorauskasse verlangt werden.

 6. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 7.  Mängel der Lieferung/Dienstleistung sind innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang/Erfüllung geltend zu machen. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Firma HTW zur Ersatzlieferung berechtigt; erfolgt diese nicht, besteht ein Rücktrittsrecht. Weitere Ersatzansprüche, z. B. auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, einschließlich sog. Folgeschäden, bestehen – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaft - nicht. Das gilt auch, wenn die Herstellung der Dienstleistung oder Lieferung der Ware unmöglich und erschwert wird, so bei höherer Gewalt, Aussperrung und Streik. 

8.  Aufgrund von Bestellungen von Mindermengen, kann es zu Hersteller bedingten Mindermengenaufschlägen oder Nichtauslieferungen kommen. Sollte dies der Fall sein, wird dies vor der Auftragsannahme durch die Firma HTW mitgeteilt.

9. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma HTW. Bei Weiterverkauf treten an die Stelle der Waren Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer; diese werden hiermit an uns abgetreten. Von der Pfändung unserer Ware oder einer uns abgetretenen Forderung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. 

10. Dienstleistungen wie z.B. Beratung, Dokumentenerstellung etc. werden nach dem jeweiligen Stand von Hygiene und Technik mit größter Sorgfalt erteilt, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie bei Medizinprodukten, Desinfektionsmitteln und anderen chem. Stoffen und Gefahrstoffen immer die Angaben der Hersteller. Alle besprochenen Maßnahmen und Vorgehensweisen müssen vom Kunden grundsätzlich einzelfallbezogen an Ihren Arbeitsplatz angepasst werden. Für erteilten Rat oder die Anwendung erworbener Kenntnisse übernimmt die Firma HTW keine Haftung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. Es besteht eine Haftungsbeschränkung auf 2.000 €.

11.  Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Zusmarshausen. 
        Gerichtstand für etwaige Meinungsverschiedenheiten ist ebenfalls Augsburg.

 

Stand: August 2018

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