AGB


1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen der Firma HTW-Hygienemanagement Inhaberin Bettina Wiedenmann, Bahnhofstr. 20, 86424 Dinkelscherben als Betreiber des Netzwerkes "HTW- Hygiene und Arbeitssicherheit"  und der  HTW-Netzwerkpartner (im weiteren HTW genannt) an. Für den Inhalt von Dienstleistungen der HTW-Netzwerkpartner trägt die Firma HTW-Hygienemanagement keine Haftung. Haftungsansprüche sind direkt an den HTW-Netzwerkpartner zu richten. Die weiteren Punkte dieser AGB sind gemeinsame Punkte der HTW-Netzwerkerkers inkl. Netzwerkpartner (siehe Unsere Netzwerkstandorte)

2. Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung der HTW freibleibend.

3. Die Firma HTW kann den Versandweg von Produkten und die Bereitstellung von Dokumenten und redaktionellen Dienstleistungen (z.B. Hygieneplanbereitstellung in einer Cloud) festlegen. Stellt aber nicht die technische Voraussetzungen der Verwendbarkeit beim Auftraggeber sicher! Die Übernahme der Sendung vom Frachtführer gilt als Bestätigung für den einwandfreien Empfang, sofern nicht Beschädigung, Unvollständigkeit etc. ausdrücklich quittiert werden.


4. Hygieneprodukte Reinigungs-Desinfektionsmittel:
• Die Lieferzeit ist in der Regel 1 - 2 Wochen nach Bestellungseingang. Bei Engpässen des bestellten Produktes kann es zu längeren Lieferzeiten kommen. Der Mindestbestellwert liegt bei Netto 50,- €.

• Bei Bestellungen ab Netto 150 € fallen keine Versand-Lieferkosten an.

• Bei Aufträgen unter 150 € Netto-Bestellwert werden Versand- Lieferkosten von 20,- € erhoben.

• Absprachen zum Lieferzeitpunkt sind möglich.

• Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

• Bei Sonderangeboten kann nach Absprache Vorauskasse verlangt werden.

• Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Bei Nichtbegleichen der Rechnung zum Zahltag wird bei einer Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 40,- € fällig.

• Mängel der Lieferung/Dienstleistung sind bei Wareneingang/Erfüllung geltend zu machen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist die Firma HTW zur Ersatzlieferung berechtigt; erfolgt diese nicht, besteht ein Rücktrittsrecht. Weitere Ersatzansprüche, z. B. auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, einschließlich sog. Folgeschäden, bestehen – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaft - nicht. Das gilt auch, wenn die Herstellung der Dienstleistung oder Lieferung der Ware unmöglich und erschwert wird, so bei höherer Gewalt, Aussperrung und Streik.

• Aufgrund von Bestellungen von Mindermengen, kann es zu Hersteller bedingten Mindermengenaufschlägen oder Nichtauslieferungen kommen.
Sollte dies der Fall sein, wird dies vor der Auftragsannahme durch die Firma HTW mitgeteilt.

• Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma HTW. Bei Weiterverkauf treten an die Stelle der Waren Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer; diese werden hiermit an uns abgetreten. Von der Pfändung unserer Ware oder einer uns abgetretenen Forderung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

• Bitte beachten Sie bei Medizinprodukten, Desinfektionsmitteln und anderen chem. Stoffen und Gefahrstoffen immer die Angaben der Hersteller. Alle besprochenen Maßnahmen und Vorgehensweisen müssen vom Kunden grundsätzlich einzelfallbezogen an Ihren Arbeitsplatz angepasst werden. Für erteilten Rat oder die Anwendung erworbener Kenntnisse übernimmt die Firma HTW keine Haftung.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. Es besteht eine Haftungsbeschränkung auf 2.000 €.



5.  Dienstleistungen

• Da Maßnahmen und Vorgehensweisen zum Teil durch den Auftraggeber, Behörden, Herstellerfirmen etc. vorgegeben werden, können Ist-Stand vom allgemeinen Stand der Hygiene abweichen. Der Auftraggeber ist verantwortlich den Stand der Technik/Hygiene herzustellen und wie auch die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht (insbesondere zur Mitteilung bei besonderen Anforderungen von Medizinprodukten etc.) Die Firma HTW trägt diesbezüglich keine Haftung. 

• Beratung und Anwendungsvorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Technik / Hygiene mit größter Sorgfalt erteilt, trotzdem können Fehler (z. B. durch aktuelle Änderungen, …) bei der Beratung nicht ganz ausgeschlossen werden. 

• Die von der Firma HTW erstellten Unterlagen müssen durch den Auftraggeber gesichtet und freigegeben werden. Änderungen müssen binnen 30 Tage an die Firma HTW zur Einarbeitung gemeldet werden. Änderungen danach können nicht als Mängel im Rahmen des Auftrags geltend gemacht werden.

• Bei Medizinprodukten, PSA, Desinfektionsmitteln, und anderen chem. Stoffen sind die Angaben der Hersteller grundsätzlich vorrangig zu beachten.

• Aufgrund der o.g. Punkte (Mitwirkung, Beachtung Herstellerangaben, Vorgaben durch Auftraggeber, etc.) besteht eine Haftungsbeschränkung auf 2.000 €.
   Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers und Dritter insbesondere bei Personen- und Sachschäden und Schadensersatz, etc.  bestehen gegen die Firma HTW nicht.

• Dokumente wie z. B. Hygienepläne sind Urheberechtlich geschützt, und dürfen  vom Auftraggeber nur für den im Unternehmen vorgesehenen Bereich verwendet werden. Eine Weitergabe der Dokumente oder zur Verfügungstellung an Dritte ist nicht gestattet und wird mit einer Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € geahndet. 

• Angeforderten Dienstleistungsstunden werden bedarfsbezogen nach einem vorher vereinbarten Stundensatz verrechnet. ei Einsätzen über 50km wir
Die HTW-Dokumentation der Beratung, Tätigkeit, etc. ist Teil dieser Einsatzzeit.

• Terminierungen der Aufträge sind in gegenseitiger Rücksprache zu erfolgen.

• Die Firma HTW behält sich vor eingehender Anfragen nach Dringlichkeit zu bearbeiten, und bemüht sich um kurzfristige Erledigung.

• Es besteht mit Vertragsabschluss keine Verpflichtung zur ständigen Erreichbarkeit für die Firma HTW!

• Es besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf den Einsatz eines speziellen HTW-Mitarbeiters bzw. Netzwerpartners.

• Fahrkosten werden zusätzlich mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Die Fahrkosten werden aus der Strecke des zugeteilten HTW Standort zum jeweiligen Dienstgeschäftes berechnet (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Anfahrtspauschalen werden in jeweiligen Angeboten aufgeführt bzw. werden je nach Anfahrtstrecke etc. durch die Firma HTW berechnet und im Vorfeld an den Auftraggeber mitgeteilt.

• Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Es werden je Umfang des Auftrages Abschlagszahlungen des Gesamtpreises (nach Aufwand) fällig.

• Die Rechnung ist i.d.R. zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

• Bei Sonderaufträgen kann nach Absprache Vorauskasse verlangt werden.

• Bei Nichtbegleichen der Rechnung zum Zahltag wird bei einer Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 40,- € fällig.


6. Nebenabreden erfordern der Schriftform mit Unterschrift.


7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


8. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Zusmarshausen. Gerichtstand für etwaige Meinungsverschiedenheiten ist ebenfalls Augsburg.


Stand: Februar 2024

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