FG3 - Arbeitssicherheit
Grundlage: Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen alle Unternehmen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sorgen. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Unternehmer und die Führungskräfte. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie auch Sicherheitsbeauftragte sind nur beratend tätig, und fungieren nicht als Arbeitsschutzmanager.
Aufgabe: Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der Arbeitsschutzaufgaben, in dem wir diesen in Ihrem Betrieb koordinieren und organisieren.
Personal: Zur Aufgabenerfüllung verfügen wir über eigenes Fachpersonal (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitshygieniker, techn. Arbeitsschutzassistenten) und arbeiten bei Bedarf mit externen Fachkräften zusammen, um Ihren betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden.
Grundlage: Betreuung Arbeitssicherheit nach § 6 ASIG Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen.
Aufgabe: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) haben als Arbeitsschutzexperten die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Personal: Die Firma HTW verfügt über eigene und externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, um für Sie gemäß §6 ASiG tätig werden zu können. Den Umfang der Betreuung ergibt sich aus den Vorgaben der DGUV V2 zur Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Grundlage: Immer wieder kommt es zu schweren Arbeitsunfällen (auch mit Todesfolgen) aufgrund eines Leitersturzes. Aus diesem Grund müssen auch Leitern und Tritte als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 überprüft werden.
Aufgabe: Prüfung der Leitern und Tritte nach den einschlägigen Vorgaben. Erfassung und Registrierung der Leitern/ Tritte und Erstellung eines Leiterbuches mit Prüfbericht.
Personal Die Prüfung der Leitern und Tritte dürfen nur durch befähigtes Personal durchgeführt werden. Die Firma HTW verfügt über dieses befähigte Personal um Leitern und Tritte in Ihrer Einrichtung prüfen zu können, so dass Sie Ihrer Verpflichtungen gemäß den Vorgaben nachkommen können.
Grundlage: Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überprüft werden. Über die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (gewerblicher Bereich) bzw. DGUV Vorschrift 4 (öffentlicher Dienst) wird erstmal eine jährliche Überprüfung der Geräte vorgegeben. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann diese Prüffrist ggf. verlängert oder auch verkürzt werden. Als technische Regel zur Prüfung müssen die Vorgaben der VDE 701-702 berücksichtigt werden. Personen, die nicht über eine elektrotechnische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und spezifische Kenntnisse in der Prüfung verfügt, sind gemäß der TRBS 1203 keine befähigten Personen, und dürfen somit diese Prüfungen nicht ohne Aufsicht einer befähigten Person durchführen. Im Übrigen wird die Prüfung auch immer wieder durch die Brandversicherung als vorbeugende Brandschutzmaßnahme vertraglich gefordert.
Aufgabe: Unsere Prüfungen setzten sich stets aus folgenden Leistungen zusammen: Prüfung der Geräte vor Ort (kein Sammeln der Geräte notwendig) - elektronische Erfassung der Geräte bei Erstaufnahme / Aktualisierung bei Wiederholungsprüfung - Registrierung der Geräte mit Barcode-Aufkleber - Kennzeichnung der geprüften Geräte bei bestandener Prüfung mit Prüfaufkleber - Kennzeichnung und Separierung von Geräten, die die Prüfung nicht bestanden haben - Erstellung eines Prüfberichts pro Gerät - Auswertung des Prüfzyklus Als Zusatzleistung führen wir auf Wunsch für Sie eine Gefährdungsbeurteilung der Elektrogeräte durch, um die Prüfintervalle dementsprechend festzulegen.
Personal: Die Firma HTW verfügt über befähigte Personen und das entsprechende Prüf- und Dokumentationsmaterial um die ortsveränderlichen Geräte in Ihrer Einrichtung prüfen zu können, so dass Sie Ihrer Verpflichtungen gemäß den Vorgaben nachkommen können.
In den HTW Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr) steht Ihnen in der Regel unser Serviceteam telefonisch zur Verfügung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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